Die KI-Weiterbildung für Entscheider in Kurzform
KI wird in Ihrem Unternehmen genutzt. Ob Sie das wissen, oder nicht. In den zwei Stunden klären wir das und Sie können die fünf relevanten KI-Entscheidungen für Ihr Unternehmen mit fundierten Kenntnissen treffen.
KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI-Act
Dieser Workshop ist eine dokumentierte Maßnahme gem. Art. 4 EU KI-Act in der Fassung vom 27.07.2026. Sie erhalten umfangreiche Materialien, Teilnahmenachweise und ein Schulungsprotokoll für Ihr eigenes Schulungsmaßnahmenverzeichnis.
Workshop-Informationen
Möglich als Inhouse-Workshop oder auch online. Dauer der Maßnahme 2 Stunden (120 Minuten). Max. Teilnehmeranzahl 10 Personen. Sprache: Deutsch. Inkl. umfangreichen Unterlagen und Arbeitsergebnissen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Festpreis pro Workshop
- Rechtsstand vom Juli 2027
- Erstellung eines Lagebildes
- Fünf fundierte Unternehmensentscheidungen
- Umfangreiche Dokumentation
- Kein Folgetermin nötig
- Nachweis gem. Art. 4 EU AI Act
Ihre Inhalte im Überblick
Sie wissen, was in Ihrem Unternehmen tatsächlich passiert. Auf Wunsch befragen wir vor dem Workshop anonym Ihre Belegschaft. Welche KI-Werkzeuge werden benutzt? Mit welchem Konto? Was wird damit gemacht? Das bringt wertvolle Faktenbasis.
Sie kennen die aktuelle Rechtslage. Art. 4 EU KI-Act wird erläutert. Sie kennen Verbote und Kennzeichnungspflichten.
Wissen, wo Haftung entsteht. DSGVO und KI-Nutzung im Unternehmen. Sie haben den Überblick.
Fünf fundierte Entscheidungen treffen können. Freigegebene KI-Werkzeuge, verbotene Datenklassen, Verantwortung, Kennzeichnung, Regelwerk für interne und externe Nutzende.
KI-Werkzeuge, Kontotypen und Datenschutzoptionen. Sie kennen die Unterschiede und DSGVO relevante Auswirkungen von kostenlosen Accounts, Pro, Plus, Team, Enterprise der gängigen KI-Anbieter.
Das notwendige Dokumentationsminimum. Sie wissen, was Sie führen und was Sie sich sparen können. Sie wissen, was Sie bei einer Anfrage der Bundesnetzagentur vorlegen müssten.
Die Agenda im Detail
1. Das Lagebild im Unternehmen
Sofern Sie eine anonyme Vorab-Befragung gewünscht haben, werden die erhobenen Daten besprochen:
- Wer nutzt was? Mit welchem Konto? Mit welchen Daten?
- Abgleich mit der Prognose der Geschäftsleitung.
- Was ist davon offiziell, was wird inoffiziell genutzt?
- Unsichtbares: private Konten auf privaten Smartphones. Sperren auf Firmenrechnern helfen nicht.
Eigene Zahlen sind die beste Basis, um handlungsfähig zu sein.
2. Was dabei schiefgehen kann
- Eine perfekt formulierte KI-Antwort, leider sachlich falsch. Warum ist sie dennoch so überzeugend?
- Erfundene Quellenangaben bei KI-Antworten
- Problemfall Hochladen von Dokumenten: Was passiert da wirklich?
- Überblick über reale Schadensfälle aus deutschen Betrieben.
- Fehler, die man sieht, und Fehler, die man nicht sieht
3. Der rechtliche Rahmen, ganz ehrlich
- Art. 4 KI‑VO definiert seit dem 27.07. dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ohne garantiertes Kompetenzniveau, keine vorgeschriebenen Inhalte, keine vorgeschriebene Zertifizierung.
- Art. 4 KI-VO war nie unmittelbar bußgeldbewehrt. Dennoch wird damit Akquise von Anbietern gemacht.
- Verbotene Praktiken gem. Art. 5, die einen normalen Betrieb betreffen können
- Art. 50 zu Transparenz und Kennzeichnungen. Bedeutung für Korrespondenz, veröffentlichte Inhalte und Chatbots.
- Was sind Hochrisiko-Fristen? Gem. Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028 - was in dem Zeitraum zu tun ist und was nicht.
- Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
- Haftung entsteht hier: DSGVO, Geschäftsgeheimnisse, Urheber- und Vertragsrecht, §43 GmbHG. Fehlende KI‑Kompetenz kann als Verschärfungsfaktor bedeutsam werden
4. Fünf KI-Entscheidungen für Entscheider
- Entscheidung 1: Welche Werkzeuge sollen freigegeben werden? Mit welchem Konto?
- Betrachtung der vorhandenen Konten der Anbieter
- Bei welchen Varianten werden Eingaben zum Training der KI-Anbieter verwendet, bei welchen nicht?
- Wo ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag möglich, wo nicht?
- Was bedeutet eigentlich EU‑Datenverarbeitung?
- Warum ein freigegebenes Werkzeug mehr Probleme lösen kann, als mehrere verbotene oder heimlich genutzte Werkzeuge
- Entscheidung 2: Welche Datenklassen dürfen nie einfach so mit KI verarbeitet werden?
- Wir betrachten personenbezogene Daten, besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, Bewerbungsunterlagen, Angebote und Kalkulationen, Verträge, unveröffentlichte Inhalte, Zugangsdaten, Programm- bzw. Quellcode
- In Behörden kommt noch dazu: Bürgerdaten, Sozialdaten, laufende Verfahren
- Ziel: eine Rote Liste erstellen, die jeder Mitarbeiter versteht.
- Entscheidung 3: Verantwortlichkeit und Ablauf bei einer Eskalation
- Eine benannte Person als Verantwortliche benennen. Keine Stabsstelle.
- Was die verantwortliche Person tatsächlich macht
- Wichtiger Satz in der KI-Richtlinie: "Wenn ich unsicher bin, frage ich ..."
- Entscheidung 4: Müssen wir Inhalte als KI kennzeichnen? Wenn ja, wie?
- Was verlangt der Art. 50 der KI-VO?
- Was ist die eigene Haltung im Unternehmen?
- Wie verfahren bei Kundenkorrespondenz, Webseiteninhalten, Bildern, Chatbots, Angeboten, Gutachen?
- Warum „zu weich“ und „zu streng“ nicht wirklich funktionieren
- Entscheidung 5: Regelungen für Auszubildende, Externe, Dienstleister, Aushilfen, Freelancer
- Art. 4 KI-VO definiert auch Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen
- Vorschläge für die Formulierung in Dienstleisterverträgen. (keine Rechtsberatung)
5. Wo sich KI-Nutzung rechnet
- Arbeit mit einem Kartenset mit ca. 40 typischen Anwendungsfällen. Sortiert nach verschiedenen Bereichen wie: Vertrieb, Buchhaltung, Einkauf, Personal, Kundenservice, Geschäftsführung.
- Zusätzlich in der Verwaltung: Bürgerservice, Antragsbearbeitung, Vermerke, Gremien, Öffentlichkeitsarbeit
- Zwei typische Fehltritte: ein Leuchtturmprojekt, welches niemals fertig wird und die Automatisierung von einem Prozess, der abgeschafft werden sollte
- Unterschied zwischen "KI nutzen" und "KI einführen"
6. Korrekte KI-Dokumentation ohne bürokratische Last
- KI-Inventar Erstellung: welche Systeme, welche Rolle, welche Risikoklasse. Was gehört hinein, was nicht?
- Schulungsregister: Wer wurde wann, womit geschult.
- KI-Nutzungsrichtlinie: auf Basis des Entscheidungsblattes
- Was ist bei Anfrage der Marktüberwachung vorzulegen?
- Wann kippt eine Anwendung Richtung Hochrisiko? Beispielsweise bei Bewerberauswahl, Leistungsbewertungen, Zugangsentscheidungen, Bürgerentscheidungen. Mit Fristen und notwendigen Bearbeitungen
- Auffrischung. Was ist sinnvoll?
7. Ihre nächsten möglichen Schritte
- Jede Führungskraft definiert drei Maßnahmen mit Datum und Namen, wenn möglich
- Vorlesen und erörtern der gefundenen Maßnahmen
- Erläuterung, was Sie von uns in den nächsten drei Werktagen nach dem Workshop bekommen
- Offene Fragen
Lernziele
- KI-Nutzung im Haus einschätzen
- Art. 4, Art. 5 und Art. 50 der KI-Verordnung korrekt einordnen
- Haftung im Unternehmen benennen
- Kontotypen der KI-Anbieter kennen
- KI-Nutzungsrichtlinie erstellen
- Anwendungsfälle nach Nutzen und Risiko priorisieren
- Dokumentationsminimum nach Art. 4 führen
- Erkennen, wann Anwendung Hochrisiko ist
Zielgruppe
- Alle Entscheider
- Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Inhaberinnen und Inhaber
- Vorstände und Prokuristen
- IT-Leitung und IT-Verantwortliche
- Personalleitung
- Datenschutzbeauftragte
- Betriebsrat, Personalrat
- In Behörden: Amtsleitung, Fachbereichsleitung
Methode - so machen wir das
Zuallererst das Wichtigste: Es ist keine Frontalbeschallung. Die KI-Weiterbildung besteht aus ca. 30% Vortrag. Die Restzeit besteht aus Diskussionen, Priorisierungen und Entscheidungen im Raum. Es wird mit Ihren Zahlen gearbeitet und mit Ihren Prozessen. Nicht mit fiktiven Beispielen.
Dazu kommen mehrere Live-Demos mit Ihren Anforderungen, und Rahmenparametern. Am Ende steht das Entscheidungsblatt, welches gemeinsam bearbeitet wird.
Ehrlichkeit ist garantiert. Wenn etwas nicht geht, oder keine gute Idee ist, dann sagen wir das auch.
Organisatorisches
Teilnehmerzahl: 1-10 Teilnehmer. Bei mehr als 10 Teilnehmern wird die Entscheidungsqualität geringer und wir würden dann lieber zwei Termine machen.
Ablauf: 120 Minuten mit 5 Min Pause. Wir empfehlen einen Vormittagstermin und Getränke im Raum.
Ort: Gerne bei Ihnen vor Ort oder via Videomeeting. Kein Preisunterschied. Bei Termin vor Ort zzgl. Fahrtkost und ggf. Übernachtung.
Technik: Vor Ort bitte Beamer oder Schirm mit HDMI oder besser. Natürlich Internet. Videocall die übliche Hardware.
Vorbereitung durch Sie: Sie bekommen spätestens 10 Tage vor dem Termin eine E-Mail, mit der Bitte um Verteilung. Dort ist der Zugang zum anonymen Fragebogen. Zeitaufwand für Ihre Mitarbeiter: max. 3 Minuten.
Vorbereitung durch uns: Erstellen und Auswertung der Mitarbeiterbefragung. Abgleich mit Ihrer Webseite, öffentlichen Prozessen. Anpassung des Kartensets für Ihr Unternehmen.
Was Sie aus der Weiterbildung mitnehmen
- KI-Lagebild Ihres Unternehmens (Auswertung der Befragung)
- KI‑Nutzungsrichtlinie. Aus Ihren Entscheidungen erstellt.
- KI-Kontotypen Übersicht
- Vorlage KI-Inventar
- Vorlage Schulungsregister
- Maßnahmenliste. Mit Namen und Terminen.
- Teilnahmenachweis. Mit Agenda, Datum, Dauer
- Schulungsprotokoll für Ihr eigenes Verzeichnis gem. Art. 4
Was diese KI-Weiterbildung nicht ist
Ehrlichkeit und Transparenz sind wichtig. Darum möchten wir Ihnen sagen, was diese Weiterbildung nicht ist, damit die Erwartung stimmt.
Dieser Workshop ist:
- Keine Rechtsberatung. Sie bekommen Einordnungen und Erklärungen. Um im Einzelfall alles juristisch abzusichern, brauchen Sie einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
- Kein simples Prompt-Training. Um die Werkzeuge besser verwenden zu können, erfährt man im 4‑h-Workshop für Anwenderinnen und Anwender alles Notwendige.
- Keine Tool-Verkaufsveranstaltung. Sie können alle Werkzeuge nach Ihren Wünschen verwenden. Wir verkaufen Ihnen keine Tools, keine Lizenzen und bekommen für nichts Provisionen.
- Keine staatlich anerkannte Zertifizierung. Sie bekommen einen Teilnahmenachweis, der gem. KI-Verordnung vollkommen ausreichend ist. Mehr ist auch nicht gefordert oder notwendig.
Häufige Fragen
- Reichen zwei Stunden? Um Entscheidungen treffen zu können, ja. Um die Anwendung besser nutzen zu können, nein. Dafür gibt es den 4‑Stunden-Workshop. Wir haben Geschäftsführung und Sachbearbeitung bewusst getrennt, da unterschiedliche Anforderungen bestehen.
- Wir haben noch keine KI im Einsatz. Lohnt das trotzdem? Warten wir auf die Ergebnisse der anonymen Befragung. Sie haben vermutlich mehr KI im Einsatz, als Sie mutmaßen.
- Ist Anforderung gem. Art. 4 KI‑VO erfüllt? – Absolut. Für die Teilnehmenden als dokumentierte Maßnahme.
- Wurde Art. 4 KI-VO nicht abgeschafft? Nein. Der Artikel wurde am 27.07.2026 deutlich abgeschwächt. Die Pflicht zu Maßnahmen bleibt bestehen.
Das ist Ihr Workshopleiter
Torsten Materna wird die Maßnahme durchführen.
Materna ist ein äußerst erfahrener Dozent. Bereits seit 1992 führt er Weiterbildungsmaßnahmen für Erwachsene durch und hat mehr als 2.500 Workshoptage für Entscheider, Administratoren und Anwender durchgeführt.
Materna ist ebenso bekannt als Speaker und Vortragender bei Veranstaltungen, auf Konferenzen und zu besonderen Anlässen. Er war tätig für Sparkassen, Energieversorger, Behörden, Kommunen sowie Unternehmen aller Größen und Branchen.
Unverbindliches Angebot anfordern
Wir würden uns freuen, Ihnen ein unverbindliches Angebot für die KI-Weiterbildung für Entscheider unterbreiten zu dürfen. Schreiben Sie uns bitte und Sie erhalten in wenigen Stunden eine Antwort. Gerne besprechen wir Ihre individuellen Wünsche, Anforderungen und Ziele.